REPARATURBESTÄTIGUNG

Reparaturbestätigung bzw. Reparaturnachweis ist für die Regulierung der Nutzungsausfallkosten bzw. Mietwagenkosten eine gängige Praxis.

Dies trifft dann zu, wenn das Fahrzeug in eigener Regie repariert bzw. wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Ansonsten dient die Rechnung der  Reparaturwerkstatt als Reparaturnachweis.

Ist dies nicht der Fall, so bestätigt der Sachverständige die Reparatur bzw. die dafür zugrunde liegenden Arbeitstage durch einen Reparaturnachweis.

Von Bedeutung kann dieser Umstand auch bei einem erneuten Schaden an gleicher Stelle sein. Hier ist es von Bedeutung eine bereits durchgeführte Reparatur und damit Wertverbesserung am Fahrzeug nachzuweisen.