Falls Sie risikobereit sind, brauchen Sie jetzt nicht weiter zu lesen.
Bevor Sie sich gleich über die Unterschiede zwischen Teil- und Vollkaskoschaden informieren, sollten Sie sich grundsätzlich mit dem Thema beschäftigen. Es kann ja nicht schaden, wenn Sie genau so viel oder vielleicht sogar ein wenig mehr wissen als Ihr Versicherer. Details müssen Sie ohnehin in Ihrem speziellen Vertrag nachlesen. Aber das Nachstehende finden Sie dort sicher nicht.
Angenommen, Sie haben selbst – wie auch immer – den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht. Dann würden Sie zunächst Ihren Versicherer anrufen und abwarten, was passiert.
Nehmen wir an, Ihr Versicherer sagt Ihnen, Sie möchten in die Werkstatt fahren. Angenommen, die Werkstatt soll reparieren und dabei schöne Fotos von der Reparatur machen und einen Kostenvoranschlag erstellen. Dies natürlich ohne Einschaltung eines Sachverständigen, der den Schaden (vor Reparatur!) ganz genau aufnimmt. (Es soll vorkommen, dass Versicherungen den Gutachter einsparen wollen. Warum nur?)
Auf jeden Fall bedeutet es für Sie: Es gibt kein Gutachten, das Schadenart und -umfang dokumentiert. Problem?
Könnte sein. Und zwar dann, wenn die Reparatur abgeschlossen ist, Ihre Versicherung das ein oder andere Ersatzteil aber nicht bezahlen will, den gewählten Reparaturweg nicht richtig findet und Abzüge bei den Lohnkosten macht. Dann gibt es bestimmt Streit.
Die Werkstatt möchte nämlich ihr Geld auf jeden Fall haben. Entweder von der Versicherung oder von Ihnen. Gut, sagen Sie jetzt vielleicht. Die haben doch einen Kostenvoranschlag gemacht. Dann muss die Versicherungsgesellschaft danach doch bezahlen, oder? Ist das nicht eine Sache zwischen Werkstatt und Versicherung? Diese Frage beantwortet Ihnen vielleicht später ein Rechtsanwalt. Aus Erfahrung kann man sagen, dass es häufiger Streit gibt, als man glaubt. Auf jeden Fall hätten Sie unangenehme Gespräche mit der Werkstatt und Ihrer Versicherung. Schreibkram, Anrufe, Zeit und Nerven kostet so was.
Sie lesen also Ihre Kasko-Vertragsbedingungen. Falls dort festgelegt ist, dass auf jeden Fall vor der Reparatur ein Gutachten zu erstellen war, dann hätte Ihr Versicherer vielleicht seine eigenen Vertragsbedingungen nicht eingehalten. Falls dort nichts zum Sachverständigen steht, dann lesen Sie mal die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung), die man Ihnen mit Ihrem Vertrag hätte aushändigen müssen. Es gibt nämlich…
… das Sachverständigenverfahren. Das ist ein umfangreicheres Thema, aber hier erhalten Sie die Kurzfassung: Wenn sich die Vertragspartner (also Sie und Ihre Versicherung) nicht einigen können, dann soll mittels Sachverständigenverfahren eine Einigung erzielt werden. Soweit gut und schön. Es kann aber kein Sachverständigenverfahren durchgeführt werden, wenn kein Gutachten erstellt wurde! Spätestens jetzt haben Sie ein Problem!
Es müsste nämlich jemand beweisen können, wie hoch der Schaden war, was genau kaputt war und wie man es am besten repariert hätte. Das geht aber nicht, weil der Reparaturbetrieb nur einen Kostenvoranschlag gemacht hat (der möglicherweise nicht prozesstauglich ist) und die Jungs aus der Werkstatt verstehen vielleicht was von Autos, aber sie sind nicht unbedingt Starfotografen und darum sind die Fotos (falls überhaupt welche gemacht wurden) nicht aussagekräftig.
Was haben Sie daraus gelernt?
Bei einem Kasko- oder Teilkaskoschaden sofort rechtssichere Informationen über die Sicherung der Beweise einholen! Und zwar möglichst, bevor mit der Reparatur begonnen wird. Bestehen Sie darauf, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird. Fragen Sie nach, ob ein unabhängiger Gutachter die Beweise sichern kann. Ob die Unterlassung des Gutachtens im Kaskobereich rechtlich einwandfrei ist und wer das Recht zur Bestellung des Sachverständigen hat, wird Sie dann vielleicht nicht mehr interessieren.
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